INVESTORA ist auf die bundesweite Vermittlung von insolventen oder insolvenzbedrohten Unternehmen jeder Größenordnung spezialisiertes Beratungshaus – Manufaktur für die Betriebsfortführung. Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung bieten wir eine innovative,  hohe fachliche Vermittlungskompetenz in allen Phasen des Insolvenzverfahrens.

Prognosezahl: 90 von 1.000 Unternehmen, somit 9 %, könnten in Insolvenznot geraten!

  • INVESTORA arbeitet für Insolvenzverwalter abschlussorientiert mit Hartnäckigkeit und Fleiß bei jeder Akquisition von potenziellen Firmenkäufern.
  • Für Firmenkäufer wird eine gezielte Recherche nach geeigeneten Firmenübernahmen bei Insolvenzverwaltern vorgenommen.
  • Wir arbeiten mittels erfolgsbasierter Honorarberechnung und stellen diese üblicher Weise an die jeweiligen Firmenkäufer.

Chancen, die „Firmen im Insolvenzverfahren“ bieten, werden häufig unterschätzt!

SIE SUCHEN EINE INSOLVENTE FIRMA ZUR ÜBERNAHME?

  • Teilen Sie uns Ihre speziellen Wünsche Ihres Zielunternehmens mit und wir sprechen mit potenziellen Insolvenzverwaltern um Ihnen entsprechende Angebote offerieren zu können.
    • Füllen Sie einfach unser speziell auf die Recherche nach Insolvenzfirmen abgestimmtes Formular aus und senden uns dieses per Telefax zurück. Sie erhalten kurzfristig eine Rückinformation von INVESTORA.

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+++ rufen Sie uns zur Erstinformation unter Telefon: 02182 57 32 23 an +++

Das Aufgabenverständnis der modernen Insolvenzkanzleien

Die Verfahrensabwicklung orientiert sich primär an dem Ziel, die insolventen Firmen zu sanieren, die vorhanden Arbeitsplätze zu erhalten sowie an der optimalen Befriedigung der Gläubiger.

Diesbezügliche Aufgaben bestehen darin:

  • Ausarbeitung und Fortführungsanalysen und Fortführungsprognosen
  • Bilanzanalysen, Sanierungsexpertisen und Unternehmensplanungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • Steuerrechtliche Betreuung
  • Liquiditätsplanungen für die Masse bei Betriebsfortführungen

Schuldnerische Firmen werden nach Möglichkeit fortgeführt (Betriebsfortführungen), um im Wege einer übertragenen Sanierung oder auch Insolvenzplans den Fortbestand der gesunden Firmenteile zu sichern.

Klassische Vorgehensweise der Insolvenzverwalter in Kurzform:

  • Regel 1 – Ruhe ins Unternehmen bringen
  • Regel 2 – Materialversorgung sicherstellen
  • Regel 3 – Produktionsabläufe „Kerngeschäft“ in geordnete Bahnen lenken
  • Regel 4 – Löhne und Gehälter sicherstellen
  • Regel 5 – Sicherung und Wiederherstellung der Liquidität
  • Zügige Prüfung der Betriebsfortführung der Firma
  • Erstellung und Umsetzung des Insolvenzplan
  • Verhandlung mit Kaufinteressenten
  • Vorbereitung der Kaufverträge
  • Gläubigerausschuss einberufen um über den Firmenverkauf abzustimmen und ggf. zustimmen.
  • Annahme des Kaufvertrages
  • Kaufvertrag umsetzen

Nie vergessen:

  • Ein Insolvenzverwalter agiert völlig unabhängig und widersteht jedem Druck, woher dieser auch kommt!

Wichtiger Hinweis zum Letter of Intent und der Due Diligence

  • Insolvenzverwalter verlangen grundsätzlich vor der Herausgabe von Informationen zur Insolvenzfirma die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung durch den Kaufinteressenten. Gleiches gilt für die gewünschte Durchführung einer Due Diligence.

Für Fragen nund weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zum Kauf einer Firma aus der Insolvenz.

  • Übrigens, der ideale Zeitpunkt des „Firmenkaufs“ ist nach unserer Auffassung der Kauf aus dem Insolvenzverfahren.

Arbeitnehmer und Gläubiger freuen sich über Ihren unternehmerischen Schritt.

Für Fragen nundweitere Informationen steht Ihnen Herr Holger Käunicke gern unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

  • erfolgsbasierte Honorarberechnung
  • seit 2004 – Beratungshaus – Manufaktur für Firmennachfolge
  • keine Steuer und Rechtsberatung
  • INVESTORA verkauft Unternehmen und steht zu Betriebsfortführungen!

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